In der Charlottenstraße wurde ein piepsender Rauchmelder in einer Wohnung gemeldet.
Vor Ort konnte von außen weder Brandgeruch noch Flammenschein festgestellt werden. Bevor die Feuerwehr die Wohnungstüre öffnete kam der Wohnungsinhaber zurück und konnte diese selbst öffnen.
Bei der Kontrolle der Wohnung könnte kein Auslösegrund festgestellt werden.